Millionen von Tieren in deutschen Laboren droht eine massive Schwächung ihres Schutzstatus. Die Bundesregierung beabsichtigt, mit einem „Tierversuchsgesetz“ ein eigenständiges Gesetz zu schaffen, in dem zukünftig die Regelungen zu Tierversuchen festgeschrieben sind – losgelöst vom Tierschutzgesetz. Zentrale rechtliche Schranken gegen das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden und das Töten aus wirtschaftlichen Gründen, die derzeit im Tierschutzgesetz verankert sind, könnten so entfallen. Der Deutsche Tierschutzbund schlägt gemeinsam mit insgesamt acht Tierschutzorganisationen Alarm. In einer beim Petitionsausschuss eingereichten, aber noch nicht veröffentlichten Petition fordern sie den Deutschen Bundestag auf, das geplante Tierversuchsgesetz zu stoppen und die bestehenden Regelungen im Tierschutzgesetz beizubehalten. Auch die Tierärzteschaft hatte sich bereits gegen das Gesetz ausgesprochen.
„Die Herausnahme der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz, das zentrale Schutz- und Wertenormen für alle Tiere enthält, ist höchst alarmierend“, erklären die beteiligten Tierschutzorganisationen. „Millionen Tiere, die jedes Jahr in Versuchen und zu wissenschaftlichen Zwecken benutzt werden, werden ihres dringend notwendigen Schutzes beraubt und noch mehr Leiden ausgesetzt.”
Nach Einschätzung der Verbände droht, dass künftig erlaubt werden könnte, was derzeit strafbar ist – etwa das systematische Töten sogenannter überzähliger Tiere aus wirtschaftlichen Gründen. Lobbyisten der Tierversuchsbefürworter fordern darüber hinaus Änderungen im Genehmigungsprozess – zum Nachteil des Tierschutzes. Die bereits jetzt nur oberflächlich mögliche Prüfung der Anträge durch die Behörden könnte so noch weiter geschwächt werden. Tierschutzverbänden könnte zudem die Möglichkeit genommen werden, die Rechtmäßigkeit von Genehmigungen behördlich prüfen zu lassen.
Verstoß gegen Verschlechterungsverbot
Seit 1972 besteht der Grundsatz des Verschlechterungsverbots: Ein einmal erreichter Tierschutzstandard darf nicht wieder abgesenkt werden. Das 2002 eingeführte Staatsziel Tierschutz erkennt dies auch verfassungsrechtlich an. „Ein eigenständiges Tierversuchsgesetz mit seinen weitreichenden Folgen widerspricht diesem Verschlechterungsverbot und dem verfassungsrechtlichen Auftrag zum Tierschutz in eklatanter Weise“, so die Tierschutzorganisationen.
EU-Vorgaben zu Tierversuchen weiterhin missachtet
Anstatt Versuchsgenehmigungen weiter zu erleichtern, fordern die Organisationen eine konsequente und vollständige Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie. Diese ist in Deutschland – trotz eines Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Union – bis heute nicht adäquat in deutsches Recht überführt. So mangelt es unter anderem an einer bevorzugten Förderung von tierversuchsfreien Forschungs- und Testmethoden oder einer Obergrenze für Schmerzen und Leiden, die Tieren zugefügt werden dürfen.